Seit Juli 2023 gibt es eine brandneue Maschinenverordnung, genaugenommen die „(EU) 2023/1230“ (im folgenden Maschinenverordnung genannt), die die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt und in allen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend werden soll. Das bedeutet, dass umfassende Änderungen im Bereich der Maschinensicherheit in greifbare Nähe rücken. Aber was hat das für Auswirkungen auf betroffene Unternehmen? Welche neuen Vorschriften kommen jetzt auf sie zu und wie viel Zeit haben sie, um ihre internen Abläufe entsprechend umzustellen? All das beantworten wir dir in diesem Blogartikel!

Was ist überhaupt eine Maschinenverordnung?

Die EU-Maschinenverordnung ist ein aktuelles Regelwerk zur Sicherheit von Maschinen in der gesamten EU. Sie legt detaillierte Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinen fest. Dadurch wird eine solide rechtliche Grundlage für die Markteinführung und den Betrieb von Maschinenprodukten geschaffen. Mit der neuen Verordnung ergeben sich wichtige Neuerungen und Vorschriften im Bereich der Maschinensicherheit in der EU.

 

Unterschied zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

Klingt ähnlich, ist es aber nicht! Die Maschinenrichtlinie und die Maschinenverordnung sind zwei verschiedene Rechtsinstrumente im Bereich der Maschinensicherheit. Wir erklären dir den Unterschied:

Die Maschinenrichtlinie, auch bisher bekannt als Richtlinie 2006/42/EG, legt grundlegende Anforderungen für Maschinen in der EU fest. Die Richtlinie enthält allgemeine Prinzipien und Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit von Personen, die mit Maschinen arbeiten. Sie deckt auch Aspekte wie die Konstruktion und den Bau von Maschinen ab. Diese (oft auch sehr allgemeinen) Anforderungen müssen die Mitgliedsstaaten der EU als nationales Recht umsetzen.

Die Maschinenverordnung hingegen ist ein direkter EU-Rechtsakt, der in allen Mitgliedsstaaten gilt. Sie stellt eine sehr spezifische Regelung für die Sicherheit von Maschinen dar. Im Grunde genommen gibt sie klare und verbindliche Vorgaben. Die Verordnung basiert in der Regel auf der entsprechenden Richtlinie, geht aber ins Detail und kann spezifische technische Anforderungen enthalten.

Die Unterschiede auf einem Blick:

Warum gibt es überhaupt eine neue Maschinenverordnung?

Die neue Maschinenverordnung wurde entwickelt, um den aktuellen technologischen Fortschritt besser zu berücksichtigen. Sie reagiert auf die Anforderungen der Digitalisierung, funktionalen Sicherheit, selbstlernenden Systeme und Cybersicherheit. Außerdem werden die Inhalte an den „Blue Guide“ angepasst. Die Verordnung zielt darauf ab

  • Risiken wie Mensch-Roboter-Zusammenarbeit,
  • vernetzte Maschinen,
  • Software-Updates und
  • autonome Systeme

zu minimieren. Gleichzeitig sollen Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden. Eine einheitliche und verbindliche Regelung in der gesamten EU stellt sicher, dass alle Beteiligten klare Vorgaben für sichere und effiziente Maschinen haben.

 

Wer ist von der Verordnung betroffen?

Die Maschinenverordnung betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, verkaufen oder in Betrieb nehmen. Das betrifft eine Vielzahl von Maschinenprodukten, darunter:

  • Maschinen
  • Austauschbare Ausrüstungen
  • Sicherheitskomponenten
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile, Schlingen und Gurte
  • Abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen
  • Unvollständige Maschinen

Wie du sieht, betrifft es also einige Unternehmen!

Da die Verordnung auf EU-Ebene gilt, betrifft sie unmittelbar alle Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass Unternehmen in der gesamten EU die Vorgaben der Verordnung einhalten müssen. Es besteht eine einheitliche Regelung für alle, um die Sicherheit und Konformität von Maschinenprodukten zu gewährleisten.

Welche Anforderungen stellt die Maschinenverordnung?

Die neue Maschinenverordnung hat so einiges in petto! Die EU-Kommission hat sich mit verschiedenen Interessensgruppen zusammengeschlossen und insgesamt neun Kapitel erstellt, um die Anforderungen festzulegen. Hier sind die Themen, um die es geht:

Es gibt auch einige Anhänge, die in der Maschinenverordnung neu sortiert und nummeriert wurden. Also, wenn Unternehmen sich auf Anhänge beziehen, ist es wichtig zu überprüfen, ob die Nummerierung nach der alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder nach der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 gemeint ist.

Somit ein Mini-Werbeblock: Gerne können wir dich von STYRZ dabei unterstützen, den Change-Prozess mit der neuen Verordnung beratend zu begleiten.

 

Jetzt mal konkret; was müssen Unternehmen beachten?

Im Allgemeinen dürfen sie ihre Maschinenprodukte nur dann auf dem EU-Markt bereitstellen oder in Betrieb nehmen, wenn sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Dazu gehören eine ordnungsgemäße Installation und Wartung sowie die bestimmungsgemäße Verwendung.

Was die Herstellenden und andere Akteure betrifft, gibt es klare Verpflichtungen. Herstellende sind allein dafür verantwortlich, dass ihre Maschinen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und die Technische Akte erstellt wird. Bevollmächtigte können sich ihre Aufgaben und Pflichten mit den Herstellenden aufteilen, aber dafür braucht es einen schriftlichen Vertrag. Importierende übernehmen die Verantwortung für Herstellungsverpflichtungen bei Importen aus Nicht-EU-Staaten. Und die handelnden Betriebe koordinieren im Wesentlichen die Aktivitäten der anderen Akteure.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Konformitätsbewertung. Hier gilt die Vermutungswirkung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, wenn harmonisierte Normen angewendet werden. Aber es gibt auch eine neue Regelung für Spezifikationen und Anforderungen per Rechtsakt.

Dann haben wir noch die Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen. Es gibt verschiedene Module, die je nach Risiko und Schutzniveau unterschiedliche Anforderungen stellen. Also, je nachdem, welche Art von Maschine es ist, kommen verschiedene Module zum Einsatz.

 

Welche Neuerungen gelten für die Technische Dokumentation?

Die EU-Kommission hat die Bedeutung des digitalen Wandels auch im Bereich der Nutzungsinformationen erkannt und konkrete Regelungen für die Technische Dokumentation in digitaler Form formuliert. Die Beweggründe dafür sind vielfältig: Es geht um die Reduzierung hoher Kosten für Papierdokumentationen, umweltbelastende Faktoren und den administrativen Aufwand für Herstellende.

Die gute Nachricht ist, dass Herstellende nun erstmals ausdrücklich erlaubt ist, die Technische Dokumentation in digitaler Form bereitzustellen. Allerdings müssen die Dokumente zusätzlich zur digitalen Version auf Wunsch der Kund:innen auch kostenlos und innerhalb eines Monats in Papierform bereitgestellt werden.

Um die Bereitstellung der digitalen Anleitung zu gewährleisten, werden folgende Vorgaben gemacht:

  • Auf der Maschine und in einem Begleitpapier muss angegeben werden, wie auf die digitale Anleitung zugegriffen werden kann.
  • Es muss klar beschrieben werden, welche Version der Anleitung für die Maschine der Kund:innen relevant ist.
  • Die digitale Anleitung muss in einem herunterladbaren Format bereitgestellt werden, das es den Endanwender:innen ermöglicht, das Dokument auf einem Endgerät zu speichern.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass die Anwender:innen jederzeit Zugriff auf die Anleitung haben, auch bei Maschinenausfällen oder fehlender Internetverbindung.
  • Diese Anforderungen gelten auch für Maschinen, bei denen die Anleitung in die Software der Maschine integriert ist. 

Wir haben dir eine Checkliste zur papierlosen Dokumentation erstellt, damit du alles auf einem Blick hast!

 

Bis wann müssen die Vorgaben umgesetzt werden?

Bis jetzt hört sich alles gut und machbar an, aber bis wann müssen Unternehmen das Ganze umgesetzt haben?

Die neue Maschinenverordnung hat da einen Plan: Nachdem die Verordnung (EU) 2023/1230 am 14. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, gibt es einen Übergangszeitraum von ganzen 42 Monaten. Somit gilt die neue Maschinenverordnung ab dem 14. Januar 2027 verbindlich.
Beachte: Ab dem 13. Juli 2023 gilt Kapitel VI dieser Verordnung entsprechend für solche Produkte anstelle von Artikel 11 der genannten Richtlinie, auch wenn bereits ein Verfahren nach Artikel 11 der Richtlinie 2006/42/EG eingeleitet wurde.

Aber hey, liebe Unternehmen, zögert nicht zu lange mit der Umsetzung, okay? Denn wenn ihr die neuen Vorgaben für den Verkauf und die Nutzung von (unvollständigen) Maschinen und Co. nicht richtig vorbereitet angeht, kann das ganz schön zeitraubend werden. Glaubt uns, ein bisschen Planung kann euch eine Menge Ärger ersparen.

Fazit

Die neue Verordnung bringt also frischen Wind in die Welt der Maschinen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen erfüllen und ihre Verpflichtungen kennen. Es ist wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten, um sicherzustellen, dass man den richtigen Nummerierungen und Bestimmungen folgt. Die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer:innen stehen im Mittelpunkt, und mit den neuen Regelungen wird dafür gesorgt, dass Maschinen den höchsten Standards entsprechen.