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In den ausklappbaren Feldern findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die unterschiedlichen Vertragsmodelle und unser Veranstaltungsangebot.

§1 | Geltungsbereich

  1. Die STYRZ – Technische Redaktion e.K., Alleenstraße 20, D-73230 Kirchheim unter Teck, (im Folgenden STYRZ genannt) erbringt ihre Dienstleistungen und sonstigen Leistungen gegenüber den Auftraggebern (im Folgenden Auftraggeber genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, insbesondere soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Auftrag zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch STYRZ für deren Auftraggeber zur Anwendung.
  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn STYRZ ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn STYRZ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn STYRZ sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

§2 | Angebot und Vertragsabschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch schriftliches Angebot eines Projektauftrags mit vorgesehener Leistungsbeschreibung durch STYRZ und kaufmännische Bestätigung des Auftraggebers zustande.
  2. Alle Angebote von STYRZ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann STYRZ innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
  3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen STYRZ und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

 

§3 | Leistungen

  1. STYRZ führt die zur Erfüllung des Projektauftrags in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen (Leistungsgegenstand) im angegebenen Leistungszeitraum aus.
  2. Die von STYRZ in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Soweit der Leistungsgegenstand noch nicht abschließend definiert ist, werden ihn die Parteien unverzüglich und möglichst vor Vertragsbeginn konkretisieren. Dabei sind die einzelnen Projektschritte und die jeweils zu erbringenden Leistungen so umfassend wie möglich zu bestimmen.
  4. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrags nicht berechtigt, den Leistungsgegenstand in zeitlicher, räumlicher oder inhaltlicher Hinsicht zu erweitern oder abzuändern.
  5. STYRZ haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die STYRZ nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse STYRZ die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist STYRZ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  7. Soweit nach Vertragsschluss unvorhergesehene Erweiterungen bzw. Änderungen des Leistungsgegenstands notwendig werden, so hat der Auftraggeber diese unverzüglich gegenüber STYRZ bzw. dem im Projektauftrag als Ansprechpartner definierten Projektleiter schriftlich anzuzeigen. STYRZ wird sich bemühen, dem Auftraggeber ein Nachtragsangebot zu stellen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
  8. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf STYRZ die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
  9. Die von STYRZ eingesetzten Dritten sind nicht berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindliche Willenserklärungen für STYZ abzugeben oder solche für STYRZ in Empfang zu nehmen. Diese sind daher in jedem Fall ungültig, auch wenn STYRZ davon Kenntnis erlangt und/oder nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§4 | Erfüllungsort und Eigentumsvorbehalt

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leinfelden-Echterdingen, am Standort von STYRZ-Technische Redaktion e.K., soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Alle von STYRZ erbrachten Leistungen und erstellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inkl. aller Kosten in ihrem Eigentum. Zudem ist die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes vom Autraggeber gegen alle gängigen Gefahren zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an STYRZ abgetreten. STYRZ nimmt diese Abtretung ohne weitere Willenserklärung an.

 

§5 | Rechtsstellung beim Einsatz von Dritten für die Auftragserfüllung

  1. Von STYRZ für die Auftragserfüllung eingesetzte Dritte unterliegen nicht den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und sind nicht in die Arbeitsorganisation und/oder die Betriebsabläufe des Auftraggebers eingegliedert.
  2. Einsatzdauer, Arbeitszeit und Art der Tätigkeit der eingesetzten Dritten wir ausschließlich durch STYRZ  bestimmt und kann nur zwischen STYRZ und dem Auftraggeber vereinbart werden. In keinem Fall aber direkt mit dem eingesetzten Dritten. Werden Abweichungen von dieser Vereinbarung geregelt, bedürfen diese der Schriftform.
  3. Die von STYRZ eingesetzten Dritten dürfen nur für die im Projektauftrag defnierten Leistungen zur Erfüllung dieser Leistungen eingesetzt werden.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet auf Verlangen die Einhaltung der Vorgaben gem. §5 Punkt 1-3 zu überprüfen und sicher zu stellen.
  5. Im Falle einer sozialversicherungsrechtlichen Inanspruchnahme durch dritte stellt der Auftraggeber STYRZ davon frei, sofern die Inanspruchnahme nachweisbar auf einen vertragswiedrigen Einsatz der Gehilfen von STYRZ §5 Punkt 1-3 zurückzuführen ist.

 

§6 | Erfindungen und technische Verbesserungen

  1. Erfindungen oder technische Verbesserungen von STYRZ oder der von STYRZ eingesetzten Dritten Gehlilfen die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erfolgten, gilt STYRZ als Inhaber der Verwertungs-, Urheber- und weiterer Schutzrechte, sofern diese nicht Vertragsgegenstand  gem. Projektauftrag. bzw. Leistungsbeschreibung sind.

 

§7 | Verschwiegenheit und Geheimhaltung

  1. STYRZ verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieses Vertrags hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Auftraggebers dienen, zu nutzen. Der Auftraggeber wird STYRZ von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit STYRZ gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.
  2. STYRZ wird die übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit dem Ende des Vertrags – vorbehaltlich eventueller Zurückbehaltungsrechte – zurückgeben.
  3. STYRZ ist berechtigt die im Rahmen eines Projekts anfallenden und zur Vertragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet ggf. STYRZ eine schriftliche Vollmacht zu erteilen bzw. die Beauftragung zu genehmigen. In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber im Innenverhältnis STYRZ von sämtlichen durch den Auftrag entstandenen Kosten der Fremdleistung frei.
  4. Der Auftraggeber hällt alle ihm von STYRZ überlassenen Informationen sowie die Inhalte des Projektvertrages, gegenüber Dritten und den von STYRZ eingesetzten Dritten geheim. Informationen die allgemein bekannt sind, oder vor dem Einsatz von STYRZ dem Auftraggeber bekannt waren, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  5. Die Geheimhaltungspflicht, gilt für die Dauer der Beauftragung und zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des Projektauftrages.

 

§8 | Arbeitssicherheit und Arbeitsmittel

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von STYRZ beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter und Dritte vor der Aufnahme einer Projekttätigkeit gemäß §12 Abs. 2 Abrbeitsschutzgesetz über die für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften aktenkundig zu unterrichten.
  2. STYRZ stattet, sofern notwendig die von STYRZ für den Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter und Dritte auf die Kosten von STYRZ mit spezieller Schutzausrüstung, die für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben nötig ist aus, sofern dies nicht schriftlich anderweitig mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
  3. Die von STYRZ für die Erfüllung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter und Dritte verwenden ausschließlich die von STYZ dafür bereitgestellten Arbeitsmittel.
  4. Werden für den Projekteinsatz spezielle Arbeitsmittel Aufgrund von Sicherheitsaspekten o.ä. benötigt, bestätigt der Auftraggeber dies unter Angabe der Betriebsmittel und der Begründung der Notwendigkeit schriftlich gegenüber STYRZ.
  5. Bei Arbeitsunfällen muss dies STYRZ sofort und mit allen zum auftretenden Zeitpunkt bekannten Details gemeldet werden.

 

§9 | Vergütung und Abrechnung

  1. Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme grundsätzlich nach Abnahme durch den Auftraggeber. Teilabnahmen nach Projektfortschritt sind zulässig.
  2. Ist kein Festpreis für die zu erbringende Leistung vereinbart, so erfolgt die Abrechnung monatlich auf Grundlage von durch STYZ erstellten Leistungsnachweisen, die dem Auftraggeber zur Protokollierung des Projektstandes vorgelegt werden.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Nachweise nach Prüfung zu unterzeichnen.
  4. Die Umsatzsteuer wird vom Auftraggeber stets zusätzlich vergütet. Rechnungen sind, sofern nicht anderweitig mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang – ggf. auf dem Konto – bei STYRZ. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
  6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug so stellt STYRZ dem Auftraggeber eine Zahlungserinnerung mit angemessener Nachfrist. Bei wiederholter Nichtreaktion ist STYRZ berechtigt, Mahngebühren für den Zahlungsverzug auszusprechen. STYRZ behällt sich zudem vor, den noch nicht erfüllten Teil des Projektauftrags zu kündigen.
  8. Bei individuell angefertigten Produkten und vor der Verauslagung von Kosten gegenüber Dritten (z. B. Druckereien, Bildagenturen) ist STYRZ berechtigt Voraus- oder eine angemessenen Abschlagszahlung zu verlangen. Ebenfalls bei ausstehenden Lieferungen oder Leistungen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von STYRZ durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

 

§10 | Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sichert STYRZ zu, dass alle Daten, die der Auftraggeber an STYRZ übermittelt vollständig und richtig sind. Außerdem versichert er, dass er zur Verwendung alle an STYRZ übergebenen Unterlagen/Vorlagen/Fotos berechtigt ist und das diese von Rechten Dritter frei sind.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an STYRZ zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der Bankverbindung und der E-Mail-Adresse.

 

§11 | Abwerbeverbot und Vertragsstrafe

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus auch für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Ende der Leistungserbringung nicht ohne Zustimmung von STYRZ, die von STYRZ eingesetzten Mitarbeiter und Dritte weder unmittelbar noch mittelbar aktiv abzuwerben.
  2. Bei einem Verstoß gegen Punkt 1 verpflichtet sich der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von EUR 25.000 ,- zu bezahlen. Die Begrenzung der Vertragsstrafe beträgt ein Vierteljahresbruttogehalt oder beim Einsatz von externen Dritten ein Vierteljahresnettohonorar, das der Auftraggeber mit dem Dritten vereinbart hat.

 

§12 | Kündigung und Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber kann den Projektauftrag unbeschadet der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende Kündigen.
  2. Ist die Vergütung nicht in Zeitabschnitten geschuldet, gilt bei nicht gesondert vereinbarter Bestimmungen der $ 649 BGB.
  3. Es gilt, sofern gesetzlich Zulässig der Gerichtsstand von STYRZ – Technische Redaktion e.K.
  4. Änderungen der Vereinbarung sind nur in Schriftform zulässig und Bedarf der in jedem Fall die Unterzeichnung beider Parteien. Auch die Aufhebung der Schriftform selbst kann nur mittels schriftlicher Vereinbarung aufgehoben werden.
  5. Sofern einzelne Passagen des Vertrages unwirksam sind, so sind die übrigen Bestimmungen davon unbetroffen und bleiben dennoch Wirksam.

§1 | Veranstalter

  1. Die STYRZ – Technische Redaktion e.K., Alleenstraße 20, D-73230 Kirchheim unter Teck, www.styrz.de (im Folgenden STYRZ genannt) ist der Veranstalter.

 

§2 | Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STYRZ gelten für alle Leistungen im Rahmen von Schulungen, Trainings,
    Fortbildungen, Seminaren und Workshops (im Folgenden „Veranstaltungen“), die STYRZ für Teilnehmer auf solchen Veranstaltungen erbringt.

 

§3 | Inhalte der Veranstaltungen

  1. Die Veranstaltungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Der Inhalt der einzelnen Veranstaltung ist dem jeweiligen Programm zu entnehmen.
  2. Zu den Veranstaltungen werden – soweit dies im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich angegeben ist – zu Beginn begleitende Veranstaltungsunterlagen ausgegeben. Vorab- und Nachsendungen dieser Unterlagen sind nicht möglich.
  3. Die Urheberrechte, insbesondere Verwertungsrechte an den sämtlichen Veranstaltungsunterlagen verbleiben bei STYRZ. Den Teilnehmern werden – mit Ausnahme der Nutzung für den eigenen Gebrauch im Rahmen des Veranstaltungszwecks – keinerlei Nutzungsrechte eingeräumt.
  4. Die Veranstaltungsunterlagen dürfen insbesondere nicht, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von STYRZ weitergegeben oder – mit Ausnahme der eigenen Nutzung – vervielfältigt werden.
  5. Die Aufzeichnung der Veranstaltungen auf Ton- und/oder Bildträger ist untersagt. Wir berufen uns insoweit ausdrücklich auf das Urheberrecht, das Hausrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschließlich des Rechtes am eigenen Wort und Bild.

 

§4 | Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Angebote von STYRZ zur Teilnahme an Veranstaltungen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Anmeldungen zu Veranstaltungen als Teilnehmer können verbindlich nur via Internet, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  3. Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers durch STYRZ ist erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Anmeldebestätigung durch STYRZ vorliegt. Die Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

 

§5 | Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§6 | Widerruf

Sind Teilnehmerinnen / Teilnehmer Vertragspartner von STYRZ geworden, so haben diese als Verbraucher folgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den mit STYRZ geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.

Der Widerruf ist zu richten an: STYRZ – Technische Redaktion e.K., Denkendorfer Str. 11, D-70771 Leinfelden-Echterdingen, E-Mail: info@styrz.de.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachen Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§7 | Zahlungsbedingungen

  1. Das Teilnahmeentgelt versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er beinhaltet die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung inklusive Teilnehmerunterlagen.
  2. Eine nur stundenweise Teilnahme an einem Veranstaltungstag berechtigt nicht zu einer Minderung des Veranstaltungstagespreises.
  3. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin das vertraglich vereinbarte Teilnahmeentgelt gemäß Rechnungslegung durch die STYRZ mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen.
  4. Über das Teilnahmeentgelt wird eine Rechnung ausgestellt und schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.

 

§8 | Rücktritt und Nichtteilnahme

  1. Storno- oder Umbuchungserklärungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers bedürfen der Schriftform.
  2. Bei Seminaren und Fortbildungsprogrammen, die bis zu 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung storniert werden, erhält die Teinehmerin / der Teilnehmer, den vollen Rechnungsbetrag erstattet.
  3. Bei Seminaren und Fortbildungsprogrammen, wird bei Stornierung oder Umbuchung bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 20% des Teilnahmeentgeltes zzgl. Umsatzsteuer fällig.
  4. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme werden 100% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben.

 

§9 | Programmänderungen und Absage von Veranstaltungen

  1. STYRZ behält sich die Änderung oder die Absage von Veranstaltungen für den Fall eines Ausfalles des/der Dozenten/in oder bei Eintritt höherer Gewalt vor.
  2. Bis zu 10 Tage vor Beginn des Seminars oder des Fortbildungsprogramms behält sich STYRZ auch die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl vor. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl wird bei den Seminaren oder Fortbildungsprogrammen gesondert mitgeteilt.
  3. Der Austausch eines Dozenten/einer Dozentin berechtigt grundsätzlich nicht zur Stornierung, Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag; insoweit bleibt auch hier das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 626 BGB unberührt.
  4. Bei Absage einer Veranstaltung durch STYRZ wird die entrichtete Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber STYRZ sind ausgeschlossen.

 

§10 | Abschluss des Seminar- und Fortbildungsprogramms

  1. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erhält – soweit dies in der Beschreibung der Veranstaltung ausdrücklich angegeben ist – nach durchgeführter Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat/-bescheinigung.
  2. Das Teilnahmezertifikat/-bescheinigung wird nach durchgeführter Veranstaltung regelmäßig am Veranstaltungstag ausgegeben oder innerhalb von einem Monat an die Teilnehmerin/den Teilnehmer mit Briefpost oder per E-Mail übersandt.

 

§11 | Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  2. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
  3. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur soweit wie die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§12 | Datenschutz und Internettechnik

  1. Personenbezogene Daten, wie Namen, die Adresse, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse, werden bei der Seminaranmeldung gespeichert.
  2. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung und Nutzung der Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt und nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Regelungen unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn das ausdrückliche Einverständnis der Teilnehmerin/des Teilnehmers vorliegt oder STYRZ zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet ist, z.B. aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder behördlichen Anordnung. STYRZ ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Werbung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistung erforderlich ist. Mit ihrer/seiner Einverständniserklärung zur Datennutzung erklärt sich die/der Teilnehmerin/der Teilnehmer einverstanden, dass ihre/seine Daten von STYRZ für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und sie/er von diesem interessante Informationen erhält.
  3. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat das jederzeitige Recht, ihre/seine Zustimmung zur Verwendung ihrer/seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft per Briefpost oder E-Mail (an info@styrz.de) zu widerrufen.
  4. STYRZ verwendet das dem Stand der Technik entsprechende führende Verfahren zur Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten. Dadurch wird gewährleistet, dass die eingegebenen Daten verschlüsselt und unverändert zu dem Server übertragen werden.

 

§13 | Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Teilnehmern die nicht Verbraucher sind, ist Stuttgart.
  2. Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Teilnahmebedingungen sowie aus oder in Verbindung mit getätigten Geschäften findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss aller nicht-zwingenden kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die vorstehende Rechtswahl gilt nicht für Verbraucher, soweit diesen dadurch der Schutz entzogen würde, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. Die Anwendung des U.N. Kaufrechts ist ausgeschlossen.