Garantie und Gewährleistung sind zwei Begriffe, die oft in Bezug auf den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Obwohl sie ähnlich klingen, gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen ihnen. Wir erklären dir, worin der Unterschied liegt!

Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des herstellenden oder verkaufenden Unternehmens, dass das Produkt oder die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum frei von Mängeln oder Defekten ist. Es ist also eine Art mündlicher Qualitätsgarant. Im Falle eines Mangels oder Defekts während des Garantiezeitraums verspricht der Hersteller oder Verkäufer das Produkt zu reparieren oder auszutauschen. Geht das nicht wird dem Kunden bzw. der Kundin eine Rückerstattung des Kaufbetrags oder ein Ersatz angeboten.

Und wie lange hat man Garantie?

Da kommt leider die unbeliebte Antwort: Es kommt drauf an. Die Dauer der Garantie hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Produktart, des Herstellers und der Art der Garantie. In der Regel bieten Hersteller von Elektronikprodukten wie Smartphones, Tablets oder Laptops eine Garantie von einem Jahr an, während Hersteller von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken oft Garantien von 2 bis 5 Jahren anbieten.

Es gibt jedoch auch Hersteller, die längere Garantiezeiten anbieten, insbesondere für teurere Produkte wie Autos oder Luxusuhren. Einige Hersteller bieten sogar lebenslange Garantien auf bestimmte Produkte oder Komponenten an. Bekanntes Beispiel hierfür sind die sehr beliebten Brotdosen mit dem großen T 😉

Es ist wichtig zu beachten, dass die Garantiebedingungen und -dauer von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sind. Daher ist es ratsam, die Garantiebedingungen und -dauer vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls mit anderen Herstellern zu vergleichen. Firmen mit sehr langen Garantiezeiten sind überzeugt von ihrem Produkt, schließlich wollen sie nicht alle Nase lang Reparaturen und neue Ersatzprodukte gratis anbieten. Das spricht für gute Qualität!

Gewährleistung

Im Gegensatz dazu ist die Gewährleistung eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung des Verkäufers, dass das gekaufte Produkt oder die Dienstleistung für eine bestimmte Zeit frei von Mängeln ist. Es ist also kein freiwilliges Service-Versprechen wie bei der Garantie.

Wenn ein Produkt während des Gewährleistungszeitraums einen Mangel aufweist, hat der Kunde das Recht auf eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch des Produkts durch den Verkäufer. Gewährleistung ist somit dein gutes Recht!

Worauf basiert dieses Recht?

Die gesetzliche Gewährleistung basiert in Deutschland auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Genauer gesagt, regelt § 437 BGB die Rechte des Käufers bzw. der Käuferin bei Mängeln der Kaufsache im Rahmen der Gewährleistung.

Gemäß § 437 BGB haben Käufer:innen bei Vorliegen eines Mangels das Recht, vom verkaufenden Unternehmen die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Verkäufer muss Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzsache zu liefern, bevor Käufer:innen das Recht haben, den Kaufvertrag zu kündigen oder den Kaufpreis zu mindern.

Die gesetzliche Gewährleistung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Käufer:innen und soll sicherstellen, dass sie im Falle eines Mangels des erworbenen Produkts angemessene Rechte haben, um ihr Geld zurückzufordern oder eine reparierte oder ersetzte Ware zu erhalten.

Was muss der Verkäufer in einem Gewährleistungsfall beachten?

Kommt es zu einem Gewährleistungsfall, muss der Verkäufer folgendes beachten:

  1. Der Verkäufer fordert den Kunden bzw. die Kundin auf, den Mangel oder Defekt detailliert zu beschreiben und den Kaufbeleg vorzulegen.
  2. Der Verkäufer prüft, ob der Mangel tatsächlich von der Gewährleistung abgedeckt ist. Wenn der Mangel beispielsweise auf unsachgemäße Handhabung oder fehlerhafte Verwendung zurückzuführen ist, ist die Gewährleistung nicht anwendbar.

 

Hier kommt unser Fachgebiet ins Spiel: Die Technische Dokumentation. Ist die unsachgemäße Handhabung auf einen Beschreibungsfehler in der Doku zurückzuführen, sind dann eben doch die Käufer:innen im Recht!

  1. Wenn der Mangel von der Gewährleistung abgedeckt ist, informiert der Verkäufer darüber, welche Optionen der Kunde bzw. die Kundin hat, z. B. Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung.
  2. Der Verkäufer sollte den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder eine Ersatzlieferung anbieten. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen oder eine Ersatzlieferung anbieten kann, muss er eine Rückerstattung des Kaufpreises anbieten.
  3.  Kundenservice: Der Verkäufer sollte die Kommunikation mit den Kund:innen  aufrechterhalten und sie regelmäßig über den Stand der Reparatur oder des Austauschs informieren.
  4.  Der Verkäufer sollte sicherstellen, dass er alle seine Verpflichtungen im Rahmen der Gewährleistung erfüllt hat, bevor er den Fall abschließt.

So ein Gewährleistungsfall ist auch eine Imagesache! Insgesamt ist es wichtig, dass der Verkäufer den Gewährleistungsfall ernst nimmt und schnell und professionell darauf reagiert, um das Vertrauen des Kunden zu erhalten und zu stärken. Fühlen sich die Kund:innen gut betreut, werden sie vermutlich wieder kaufen, auch wenn sie Probleme mit dem Produkt hatten.

Der Unterschied also:

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht also darin, dass Garantien freiwillig sind und vom Hersteller oder Verkäufer angeboten werden, während Gewährleistungen gesetzlich vorgeschrieben und für den Verkäufer obligatorisch sind.